Benutzungs- und Entgeltordnung
der Badlantic Betriebsgesellschaft mbH.
Stand: 18. Juli 2024
Entgeltordnung
Für die Benutzung der Einrichtungen des Freizeitbades Badlantic gilt folgende Entgeltordnung
1. Das zur Nutzung des Bades zu leistende Entgelt richtet sich nach dieser Entgeltordnung in Verbindung mit der Tarifstruktur (Anhang zur Entgeltordnung).
2. Die Zahlung der Entgelte hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen. Für Sonderveranstaltungen oder geschlossene Gruppen bestimmt die Stadtwerke Ahrensburg GmbH , ob das Entgelt gegen Rechnungsstellung oder Vorauskasse entrichtet wird. Jahreskarten müssen bei jedem Besuch unaufgefordert vorgelegt werden.
3. Als Einzelnachweis werden Quittungen nach den Tarifen des Eintrittspreisverzeichnisses ausgegeben.
4. Die Geschäftsführung kann die Eintrittspreise kurzzeitig verändern, dies gilt beispielsweise für Werbewochen, besondere Veranstaltungen und Sondernutzungen. In besonderen Einzelfällen kann das Entgelt pauschaliert, ermäßigt oder erlassen werden.
5. Die Quittungen sind nicht übertragbar. Tageskarten gelten für den einmaligen Aufenthalt, nach Verlassen der Einrichtung verlieren sie ihre Gültigkeit.
6. Gelöste Eintrittspreise werden nicht zurückgenommen und Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verloren gegangene oder nicht ausgenutzte Wertkarten wird kein Ersatz geleistet.
7. Erwachsene im Sinne dieser Entgeltordnung sind alle Personen, die das Lebensjahr vollendet haben.
8. Kinder unter 3 Jahren zahlen keinen Eintritt. Kindertarife berechtigen grundsätzlich nicht zur Nutzung der Sauna, Ausnahmen bestehen bei der Begleitung durch erwachsene Aufsichtspersonen.
9. Schüler:innen, Student:innen; FSJler, Bufdi, Kund:innen der Stadtwerke Ahrensburg, Firmenkund:innen und Auszubildende ab dem vollendeten Lebensjahr, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte mit einer Erwerbs-Minderung ab 50 %, Begleitgruppen von Schwerbehinderten, deren Notwendigkeit im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen ist, zahlen bei Vorlage amtlicher Ausweise bzw. einer entsprechenden Bescheinigung einen ermäßigten Eintrittspreis.
10. Per Ausweiseintrag vorgeschriebene Begleitpersonen von Behinderten erhalten freien Eintritt.
11. Der Frühtarif gilt Dienstag - Freitag bis 2,5 Stunden nach Öffnung des Bades. Der Spättarif gilt Dienstag -Sonntag ab 2 Stunden vor Schließung des Bades. Es gelten hierbei jeweils die aktuellen offiziellen Öffnungszeiten. Die Nutzung der Welle ist in dieser Zeit eingeschränkt bzw. nicht möglich.
12. Bei kurzzeitigen Funktionsstörungen einzelner Betriebsteile und Anlagen oder sonstigen saisonalen Nutzungseinschränkungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Die Geschäftsführung wird jedoch auf Funktionsstörungen oder Nutzungseinschränkungen durch Aushang im Eingangsbereich unverzüglich hinweisen. Dies gilt auch für jährlich durchgeführte Stillstandszeiten.
2. Die Zahlung der Entgelte hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen. Für Sonderveranstaltungen oder geschlossene Gruppen bestimmt die Stadtwerke Ahrensburg GmbH , ob das Entgelt gegen Rechnungsstellung oder Vorauskasse entrichtet wird. Jahreskarten müssen bei jedem Besuch unaufgefordert vorgelegt werden.
3. Als Einzelnachweis werden Quittungen nach den Tarifen des Eintrittspreisverzeichnisses ausgegeben.
4. Die Geschäftsführung kann die Eintrittspreise kurzzeitig verändern, dies gilt beispielsweise für Werbewochen, besondere Veranstaltungen und Sondernutzungen. In besonderen Einzelfällen kann das Entgelt pauschaliert, ermäßigt oder erlassen werden.
5. Die Quittungen sind nicht übertragbar. Tageskarten gelten für den einmaligen Aufenthalt, nach Verlassen der Einrichtung verlieren sie ihre Gültigkeit.
6. Gelöste Eintrittspreise werden nicht zurückgenommen und Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verloren gegangene oder nicht ausgenutzte Wertkarten wird kein Ersatz geleistet.
7. Erwachsene im Sinne dieser Entgeltordnung sind alle Personen, die das Lebensjahr vollendet haben.
8. Kinder unter 3 Jahren zahlen keinen Eintritt. Kindertarife berechtigen grundsätzlich nicht zur Nutzung der Sauna, Ausnahmen bestehen bei der Begleitung durch erwachsene Aufsichtspersonen.
9. Schüler:innen, Student:innen; FSJler, Bufdi, Kund:innen der Stadtwerke Ahrensburg, Firmenkund:innen und Auszubildende ab dem vollendeten Lebensjahr, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte mit einer Erwerbs-Minderung ab 50 %, Begleitgruppen von Schwerbehinderten, deren Notwendigkeit im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen ist, zahlen bei Vorlage amtlicher Ausweise bzw. einer entsprechenden Bescheinigung einen ermäßigten Eintrittspreis.
10. Per Ausweiseintrag vorgeschriebene Begleitpersonen von Behinderten erhalten freien Eintritt.
11. Der Frühtarif gilt Dienstag - Freitag bis 2,5 Stunden nach Öffnung des Bades. Der Spättarif gilt Dienstag -Sonntag ab 2 Stunden vor Schließung des Bades. Es gelten hierbei jeweils die aktuellen offiziellen Öffnungszeiten. Die Nutzung der Welle ist in dieser Zeit eingeschränkt bzw. nicht möglich.
12. Bei kurzzeitigen Funktionsstörungen einzelner Betriebsteile und Anlagen oder sonstigen saisonalen Nutzungseinschränkungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Die Geschäftsführung wird jedoch auf Funktionsstörungen oder Nutzungseinschränkungen durch Aushang im Eingangsbereich unverzüglich hinweisen. Dies gilt auch für jährlich durchgeführte Stillstandszeiten.
Benutzungsordnung
Das Badlantic ist eine öffentliche Einrichtung und wird von der Stadtwerke Ahrensburg GmbH betrieben. Die Betriebsführung obliegt der Badlantic Betriebsgesellschaft mbH. Für einen angenehmen Aufenthalt ist die gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der folgenden Regeln notwendig:
1. Benutzung
1.1 Die Benutzungsordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung getroffenen Regelungen an.
1.2 Es können grundsätzlich alle Besucher:innen das Bad und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr benutzen. Ausgenommen hiervon sind Besucher:innen, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen oder durch deren Verhalten der gerechtfertigte Verdacht hierauf bestehtmit übertragbaren Krankheiten Kinder und Jugendliche ohne Begleitung eines Erwachsenen, sofern nicht sowohl das sechste Lebensjahr vollendet ist und das Kind/der Jugendliche das deutsche Schwimmabzeichen „Bronze“ besitzt.
1.3 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
2. Zutritt und Entgelte
2.1 Für die Inanspruchnahme des Bades und der Einrichtungen ist ein Entgelt entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung zu zahlen. Die Höhe der Eintrittspreise und sonstigen Entgelte sind durch Aushang bekanntgegeben.
2.2 Erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und gezahlte Entgelte nicht zurückgezahlt. Dies gilt auch bei vorübergehenden Schließungen des Bades oder Teilen des Bades. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
2.3 Besucher:innen haben auf Verlangen des Aufsichtspersonals die Eintrittskarte bzw. Benutzungsberechtigung vorzuzeigen/nachzuweisen. Kann dies nicht erfolgen, so ist das entsprechende Entgelt unverzüglich zu zahlen.
3. Öffnungszeiten
3.1 Die Öffnungs- sowie Einlass- und Kassenschusszeiten werden durch Aushang in der Eingangshalle bekannt gegeben.
3.2 Zur Durchführung besonderer Veranstaltungen kann der allgemeine Badebetrieb ganz oder teilweise eingeschränkt werden.
4. Verhalten im Bad
4.1 Im Badlantic soll sich jeder Gast wohl fühlen. Es wird gegenseitige Rücksichtnahme erwartet.
4.2 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, und es ist alles zu unterlassen, was der Ordnung und der Sicherheit zuwiderläuft.
4.3 Das Mitbringen sowie der Verzehr von Speisen ist erlaubt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass leichtverderbliche Lebensmittel sowie Speisen mit rohen Fleisch- und Fischwaren ebenso wenig geeinigt sind wie Speisen mit Ei.
4.4 Im gesamten Badebereich ist die Benutzung zerbrechlicher Gegenstände, insbesondere Behälter aus Glas oder Porzellan, nicht gestattet. Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Behälter.
4.5 Alle Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Aus hygienischen Gründen ist eine Körperreinigung vor dem Baden vorzunehmen. In den Becken ist eine Körperreinigung nicht gestattet.
4.6 Nichtschwimmer:innen und Kleinkinder dürfen nur die für sie vorgesehenen und gekennzeichneten Becken und Beckenteile benutzen. Der Einlass erfolgt nur mit einer geeigneten Aufsichtsperson. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Eltern gegenüber ihren Kindern aufsichtspflichtig sind. Insbesondere die Benutzung von mobilen Endgeräten birgt große Risiken und ist während der Dauer des Schwimmbadaufenthaltes zu vermeiden.
4.7 Das Hineinspringen, das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Besucher:innen vom Beckenrand in die Becken ist nicht gestattet. Ebenso ist das Untertauchen anderer Besucher:innen und das Unterschwimmen der Sprungbereiche während die Sprunganlagen freigegeben sind untersagt.
4.8 Gesperrte Sprunganlagen dürfen nicht benutzt werden. Im Übrigen geschieht das Springen auf eigene Gefahr. Jeder Springer hat unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
4.9 Die Benutzung von Schwimmflossen und Schwimmringen o.a. Artikeln kann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn die Besucherlage es erfordert.
4.10 Verletzungen und Unfälle müssen unverzüglich dem Aufsichtspersonal
ur Einleitung von Hilfsmaßnahmen gemeldet werden. Bei Unfällen haben Besucher:innen auf Weisung des aufsichtführenden Personals die Becken zu verlassen. Bei Gewitter sind alle Außenbecken sofort zu verlassen.
4.11 Der textilfreie Aufenthalt ist nur in der Sauna erlaubt. In den Schwitzkabinen ist der Aufenthalt ausschließlich textilfrei.
4.12 Säuglinge und Kleinkinder dürfen das Bad nur in geeigneten Windeln benutzen. Unterbleibt dies und Becken werden verschmutzt, behält sich die SWA vor, das Ablassen, Reinigen und Neubefüllen des jeweiligen Beckens in Rechnung zu stellen.
5. Kleider-, Wertsachenaufbewahrung
5.1 Die Benutzung der Selbstbedienungsschränke erfolgt auf eigenes Risiko. Im Hallenbad ist ein Pfand von 2€ in den Spinden zu hinterlegen Es können sich Schlüssel für Wertschließfächer im Freibad tageweise an der Eingangskasse ausgeliehen werden. Hierzu sind 5 € Pfand zu hinterlegen. Inhalte sind zum Betriebsschluss abzuholen.
5.2 Nach Betriebsschluss noch verschlossene Schränke werden geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
6. Haftung
6.1 Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegasts aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittsgeld beinhalteten, Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
6.2 Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Überwachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einem durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und / oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel aufzubewahren.
6.3 Der Badegast ist dafür verantwortlich Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
6.4 Bei schuldhaftem Verlust von Garderobenschrank– oder Wertfachschlüsseln, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ist seitens des Benutzers ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10,00 €zu zahlen.
6.5 Die Benutzung des Freizeitbades einschließlich aller Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung der Badlantic Betriebsgesellschaft mbH, das Bad mit seinen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Im Restaurationsbereich und auf der Außen-Terrasse übernimmt die Badlantic Betriebsgesellschaft mbH keine Haftung. Etwaige Ansprüche sind an den Pächter zu stellen.
1.1 Die Benutzungsordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung getroffenen Regelungen an.
1.2 Es können grundsätzlich alle Besucher:innen das Bad und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr benutzen. Ausgenommen hiervon sind Besucher:innen, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen oder durch deren Verhalten der gerechtfertigte Verdacht hierauf bestehtmit übertragbaren Krankheiten Kinder und Jugendliche ohne Begleitung eines Erwachsenen, sofern nicht sowohl das sechste Lebensjahr vollendet ist und das Kind/der Jugendliche das deutsche Schwimmabzeichen „Bronze“ besitzt.
1.3 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
2. Zutritt und Entgelte
2.1 Für die Inanspruchnahme des Bades und der Einrichtungen ist ein Entgelt entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung zu zahlen. Die Höhe der Eintrittspreise und sonstigen Entgelte sind durch Aushang bekanntgegeben.
2.2 Erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und gezahlte Entgelte nicht zurückgezahlt. Dies gilt auch bei vorübergehenden Schließungen des Bades oder Teilen des Bades. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
2.3 Besucher:innen haben auf Verlangen des Aufsichtspersonals die Eintrittskarte bzw. Benutzungsberechtigung vorzuzeigen/nachzuweisen. Kann dies nicht erfolgen, so ist das entsprechende Entgelt unverzüglich zu zahlen.
3. Öffnungszeiten
3.1 Die Öffnungs- sowie Einlass- und Kassenschusszeiten werden durch Aushang in der Eingangshalle bekannt gegeben.
3.2 Zur Durchführung besonderer Veranstaltungen kann der allgemeine Badebetrieb ganz oder teilweise eingeschränkt werden.
4. Verhalten im Bad
4.1 Im Badlantic soll sich jeder Gast wohl fühlen. Es wird gegenseitige Rücksichtnahme erwartet.
4.2 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, und es ist alles zu unterlassen, was der Ordnung und der Sicherheit zuwiderläuft.
4.3 Das Mitbringen sowie der Verzehr von Speisen ist erlaubt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass leichtverderbliche Lebensmittel sowie Speisen mit rohen Fleisch- und Fischwaren ebenso wenig geeinigt sind wie Speisen mit Ei.
4.4 Im gesamten Badebereich ist die Benutzung zerbrechlicher Gegenstände, insbesondere Behälter aus Glas oder Porzellan, nicht gestattet. Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Behälter.
4.5 Alle Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Aus hygienischen Gründen ist eine Körperreinigung vor dem Baden vorzunehmen. In den Becken ist eine Körperreinigung nicht gestattet.
4.6 Nichtschwimmer:innen und Kleinkinder dürfen nur die für sie vorgesehenen und gekennzeichneten Becken und Beckenteile benutzen. Der Einlass erfolgt nur mit einer geeigneten Aufsichtsperson. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Eltern gegenüber ihren Kindern aufsichtspflichtig sind. Insbesondere die Benutzung von mobilen Endgeräten birgt große Risiken und ist während der Dauer des Schwimmbadaufenthaltes zu vermeiden.
4.7 Das Hineinspringen, das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Besucher:innen vom Beckenrand in die Becken ist nicht gestattet. Ebenso ist das Untertauchen anderer Besucher:innen und das Unterschwimmen der Sprungbereiche während die Sprunganlagen freigegeben sind untersagt.
4.8 Gesperrte Sprunganlagen dürfen nicht benutzt werden. Im Übrigen geschieht das Springen auf eigene Gefahr. Jeder Springer hat unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
4.9 Die Benutzung von Schwimmflossen und Schwimmringen o.a. Artikeln kann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn die Besucherlage es erfordert.
4.10 Verletzungen und Unfälle müssen unverzüglich dem Aufsichtspersonal
ur Einleitung von Hilfsmaßnahmen gemeldet werden. Bei Unfällen haben Besucher:innen auf Weisung des aufsichtführenden Personals die Becken zu verlassen. Bei Gewitter sind alle Außenbecken sofort zu verlassen.
4.11 Der textilfreie Aufenthalt ist nur in der Sauna erlaubt. In den Schwitzkabinen ist der Aufenthalt ausschließlich textilfrei.
4.12 Säuglinge und Kleinkinder dürfen das Bad nur in geeigneten Windeln benutzen. Unterbleibt dies und Becken werden verschmutzt, behält sich die SWA vor, das Ablassen, Reinigen und Neubefüllen des jeweiligen Beckens in Rechnung zu stellen.
5. Kleider-, Wertsachenaufbewahrung
5.1 Die Benutzung der Selbstbedienungsschränke erfolgt auf eigenes Risiko. Im Hallenbad ist ein Pfand von 2€ in den Spinden zu hinterlegen Es können sich Schlüssel für Wertschließfächer im Freibad tageweise an der Eingangskasse ausgeliehen werden. Hierzu sind 5 € Pfand zu hinterlegen. Inhalte sind zum Betriebsschluss abzuholen.
5.2 Nach Betriebsschluss noch verschlossene Schränke werden geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
6. Haftung
6.1 Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegasts aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittsgeld beinhalteten, Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
6.2 Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Überwachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einem durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und / oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel aufzubewahren.
6.3 Der Badegast ist dafür verantwortlich Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
6.4 Bei schuldhaftem Verlust von Garderobenschrank– oder Wertfachschlüsseln, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ist seitens des Benutzers ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10,00 €zu zahlen.
6.5 Die Benutzung des Freizeitbades einschließlich aller Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung der Badlantic Betriebsgesellschaft mbH, das Bad mit seinen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Im Restaurationsbereich und auf der Außen-Terrasse übernimmt die Badlantic Betriebsgesellschaft mbH keine Haftung. Etwaige Ansprüche sind an den Pächter zu stellen.